Friday, July 17, 2015

Fahnenverbot und 90.000 Euro Strafe für den BVB

Das DFB-Sportgericht greift gegenüber Borussia Dortmund durch: Fehlverhalten seiner Fans in sechs Fällen bringt dem BVB eine Geldstrafe von 90.000 Euro ein - und zusätzliche Auflagen. Weil einige Anhänger Zaun- und Blockfahnen zuletzt zweckentfremdet hätten, bleiben diese bis Ende des Kalenderjahres in Auswärtsspielen gänzlich verboten.


  Solche Fahnen sind vorerst bei BVB-Auswärtsspielen verboten - die Pyrotechnik sowieso.


Nach DFB-Angaben hätten BVB-Fans in Auswärtsspielen jüngst große Zaun- und Blockfahnen dazu genutzt, um sich "dahinter zu verstecken und unbemerkt pyrotechnische Gegenstände anzuzünden" - beispielsweise im DFB-Pokalfinale gegen den VfL Wolfsburg (1:3).
Dass auch im DFB-Pokal-Achtelfinale bei Dynamo Dresden (2:0) sowie in den Bundesliga-Spielen bei Hannover 96 (3:2) und bei 1899 Hoffenheim (1:1) Pyrotechnik zum Einsatz gekommen war, trieb die Strafe für den BVB weiter in die Höhe. Auch ein "Banner mit verunglimpfendem Inhalt" bei der Partie in Hoffenheim und das Werfen von Gegenständen im Heimspiel gegen den FC Bayern (0:1) ahndete das DFB-Sportgericht.
Teil der Strafe ist das Verbot aller großen Fahnen sowie sämtlicher Block- und Zaunfahnen und Transparenten bei allen Liga- und Pokal-Auswärtsspielen bis zum Ende des Kalenderjahres 2015. Zur Durchsetzung muss die Borussia bei Auswärtsspielen mindestens 30 qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.
Geldstrafe von 90.000 Euro belegt. Bis zu 45.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, muss dies dann aber dem DFB bis zum 31. Dezember 2015 nachweisen.
Die Geldstrafen kommen für gewöhnlich gemeinnützigen Zwecken des DFB oder seiner Mitgliedsverbände zugute, die Hälfte der 90.000 Euro kann der BVB aber anderweitig verwenden: "für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" - was er dem DFB aber bis Jahresende nachweisen müsste.
"Wir erkennen das Urteil an und gestehen ein, dass Teile unserer Anhänger sich insbesondere in Berlin schlecht verhalten haben", sagt BVB-Geschäftsführer Han-Joachim Watzke. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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