Monday, February 22, 2016

Schmidt droht eine Sperre - Verfahren gegen Völler




Roger Schmidt droht nach der Spielunterbrechung am Sonntag eine empfindliche Strafe. Der Grund: Bayer Leverkusens Trainer ist bereits vorbelastet. Am Montag eröffnete der DFB ein Ermittlungsverfahren gegen den Leverkusener Coach. Und auch gegen Rudi Völler wird ermittelt.
Holt Roger Schmidt der 8. Februar 2015 wieder ein? Damals war der Trainer von Bayer Leverkusen beim Auswärtsspiel in Bremen (1:2) nach unsportlichen Äußerungen am Spielfeldrand auf die Tribüne verwiesen und anschließend mit einer 6000-Euro-Geldstrafe belegt worden. Dieses Urteil hat nun, gut ein Jahr später, Folgen.
Denn: Schmidt, der sich am Sonntag im Heimspiel gegen Borussia Dortmund (0:1) geweigert hatte, den Innenraum zu verlassen und so eine bisher in der Bundesliga einmalige Spielunterbrechung provoziert hatte, droht nun wegen der Vorgeschichte eine besonders empfindliche Strafe. Damit ein Akteur als vorbelastet gilt, muss das vorherige Vergehen in der laufenden oder in der Vorsaison passiert sein. Das ist bei Schmidt der Fall, die Geldstrafe von 2015 wirkt sich also strafverschärfend aus.
Am Montag eröffnete der DFB ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, bis zum Dienstag hat er Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Mit einem Strafantrag ist dann am Mittwoch zu rechnen - ebenso mit einem Urteil, sollte Leverkusen dem Antrag zustimmen. Wegen der Vorbelastung wäre eine Innenraumsperre für Schmidt für eine gewisse Anzahl von Spielen naheliegend.
Drastischer als eine Innenraumsperre wäre ein Kontaktverbot zur Mannschaft. In diesem Falle wäre Schmidt auch das Trainieren mit der Leverkusener Mannschaft über einen gewissen Zeitraum untersagt.

DFB ermittelt auch gegen Völler

Auch einem zweiten Leverkusener Verantwortlichen droht Ungemach: Der DFB eröffnete auch ein Ermittlungsverfahren gegen Bayer-Sportdirektor Rudi Völler. Völler hatte nach dem Spiel gegen Dortmund in einem emotionalen Interview bei "Sky"Schiedsrichter Felix Zwayer vorgeworfen, die Leverkusener nach der Unterbrechung gezielt benachteiligt zu haben.
Auch Völler ist vorbelastet, 2011 musste er 10.000 Euro, 2014 8000 Euro zahlen, jeweils wegen Schiedsrichter-Kritik. Aber: Weil beide Vorfälle schon zu weit zurückliegen, können sie nicht mehr als strafverschärfend herangezogen werden. Anders als Schmidts Platzverweis damals in Bremen.

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